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Erster Verhaltenskodex für die Nutzung von Virtual Reality erstellt

Michael Madary und Thomas Metzinger fassen Probleme und Empfehlungen für VR-Zukunft in einem Diskussionsbeitrag zusammen

(Mainz, 4. März 2016, lei) Wissenschaftler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) haben eine Liste ethischer Bedenken erstellt, die nach ihrer Ansicht durch die Nutzung von virtuellen Realitäten in der Wissenschaft oder im privaten Bereich entstehen können. Gleichzeitig geben Dr. Michael Madary und Univ.-Prof. Dr. Thomas Metzinger vom Philosophischen Seminar der JGU konkrete Empfehlungen ab, wie diese Risiken minimiert werden können. 

Insbesondere sei, so schreiben Madary und Metzinger in einem Beitrag für _Frontiers in Robotics and AI_, mehr Forschungsarbeit nötig. Sie befürchten vor allem, dass die neuen Möglichkeiten, sich in einer virtuellen Umgebung fast wie in der realen Welt bewegen zu können, ungeahnte Auswirkungen für die Psyche und Selbstwahrnehmung der Nutzer haben könnten. 

Die technischen Voraussetzungen, um sich in eine von Computern erzeugte virtuelle Welt zu begeben, werden schon bald einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. So wollen verschiedene Hersteller noch in diesem Jahr spezielle 3-D-Brillen auf den Markt bringen, die insbesondere in Computerspielen eine dreidimensionale Welt erschaffen und die Illusion erzeugen, tatsächlich mitten im Geschehen zu sein. Die Möglichkeiten der virtuellen Realität (VR) für Forschung, Bildung und Unterhaltung sind in den Medien vielfach diskutiert worden, aber Madary und Metzinger zufolge wird den neuen Risiken, die damit einhergehen, in der Öffentlichkeit wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die beiden Philosophen haben sich in den vergangenen Jahren unter anderem im Rahmen des EU-Projekts „Virtual Embodiment and Robotic Re-Embodiment" (VERE) mit Körperillusionen beschäftigt, also der Empfindung, einen Körper zu besitzen und kontrollieren zu können, der nicht der eigene ist, wie zum Beispiel ein Avatar. 

Dass die virtuelle Realität derart starke Illusionen erzeugen kann, wird als ein Hauptgrund gesehen, weshalb VR völlig neue Risiken mit sich bringt. Madary und Metzinger verweisen auf neue Studien, wonach das Eintauchen in eine virtuelle Realität Verhaltensänderungen bewirkt, die auch dann noch andauern, wenn das Subjekt die VR-Umgebung bereits wieder verlassen hat. Von großer Bedeutung sei es, dass die VR eine Situation schaffe, in der die körperliche Erscheinung und die visuelle Umgebung des Nutzers vom Gastgeber der virtuellen Welt bestimmt werde - ein Einfallstor für mögliche psychologische Manipulationen. „Diese neuen Studien deuten darauf hin, dass VR Risiken birgt, die ganz neuartig sind, die über die Risiken herkömmlicher psychologischer Experimente in isolierten Umgebungen hinausgehen und die auch über die Risiken der aktuellen Medientechnologien hinausgehen", schreiben die Autoren. Teilnehmer an VR-Experimenten zeigten demnach teilweise starke emotionale Reaktionen, teilweise aber auch Verhaltensveränderungen, die sich auf das reale Leben auswirken können. 

VERHALTENSKODEX FÜR DIE ETHISCHE NUTZUNG VON VR 

Anhand ihrer Risikoanalyse geben die beiden Wissenschaftler des Arbeitsbereichs Theoretische Philosophie der JGU konkrete Empfehlungen für die Nutzung von VR. Im Falle von Forschungsarbeiten etwa sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Risiken aufgeklärt werden, medizinische Forschung dürfe zudem keine falschen Hoffnungen wecken. Ein ethischer Kodex, so wichtig er sein mag, ersetze jedoch nicht ethisches Reflektieren und Handeln selbst, merken Madary und Metzinger an. Mit Blick auf die Verbraucher fordern sie langfristige Studien, wie sich das Eintauchen in virtuelle Welten auf die Psyche auswirkt. Eine besondere Gefahr sehen die Wissenschaftler durch bestimmte Inhalte wie Gewaltszenen oder Pornographie, bei denen mit dem technologischen Fortschritt auch das Risiko von psychischen Traumata zunehme. Darüber müssten Nutzer aufgeklärt werden, wie sie auch über das Risiko von Halluzinationen, Persönlichkeitsveränderungen und die Beeinflussung des Unterbewusstseins, etwa durch Werbung, in VR-Umgebungen zu informieren seien. Schließlich machen Madary und Metzinger auf notwendige Regelungen zum Besitz bzw. Eigentum eines Avatars aufmerksam, wie sie zudem auch Regelungsbedarf in Sachen Überwachung und Datenschutz sehen. 

„Eines unserer vorrangigen Ziele war es, eine erste Aufstellung ethischer Empfehlungen bereitzustellen, die als Plattform für künftige Diskussionen dienen kann", fassen die Wissenschaftler in ihrem Beitrag „Real Virtuality: A Code of Ethical Conduct. Recommendations for Good Scientific Practice and the Consumers of VR-Technology" zusammen. Der Artikel ist in _Frontiers in Robotics and AI_, einer renommierten Open-Access-Plattform für wissenschaftliche Veröffentlichungen, erschienen. 

WEITERE INFORMATIONEN: 

Univ.-Prof. Dr. Thomas Metzinger
Philosophisches Seminar 
Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) 
55099 Mainz 
Tel. +49 6131 39-23279 
Fax +49 6131 39-24429 
E-Mail: <link>metzinger@uni-mainz.de
<link http: www.blogs.uni-mainz.de fb05philosophie arbeitsbereiche theoretische thmetzinger>

www.blogs.uni-mainz.de

 [1] 

WEITERE LINKS: 

<link http: journal.frontiersin.org article frobt.2016.00003 full>

journal.frontiersin.org

 

<link http: www.vere.eventlab-ub.org index.html>

www.vere.eventlab-ub.org

 [3] 

Links: 

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[1] <link http: www.blogs.uni-mainz.de fb05philosophie arbeitsbereiche theoretische thmetzinger>

www.blogs.uni-mainz.de

[2] <link http: journal.frontiersin.org article frobt.2016.00003 full>

journal.frontiersin.org

[3] <link http: www.vere.eventlab-ub.org index.html external-link-new-window>

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