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Gemeinsame Stellungnahme der Boehringer-Ingelheim-Stiftung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Frage, ob und inwieweit Verträge von Universitäten mit Dritten veröffentlicht werden müssen oder sollen, wird seit einiger Zeit auch in den Medien diskutiert. In dieser Diskussion wird zurzeit auch die Boehringer-Ingelheim-Stiftung mit ihren zwei Verträgen über die Förderung der Universität Mainz und des Institutes für Molekulare Biologie mit 50 bzw. 100 Mio. Euro genannt.

Beide Spenden der Stiftung an die Universität Mainz sollen dazu dienen, exzellente Lebenswissenschaften in Mainz möglich zu machen, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Eingriffe in die Freiheit der Universität liegen der Stiftung fern (die Rufe gingen bei den IMB-Direktoren damals auch noch zusätzlich über das Ministerium). Der Boehringer-Ingelheim-Stiftung liegt an sehr guten Arbeitsbedingungen für exzellente Wissenschaftler. Auch gehören die Rechte an allen Ergebnissen etc. dem Institut bzw. der Universität und natürlich nicht der Stiftung und schon gar nicht dem Unternehmen Boehringer Ingelheim, das in diesen beiden Fällen weder Spender noch Vertragspartner ist, wie es einige Medienberichte irrtümlicherweise schreiben.

Zu Ihrer Information finden Sie anbei eine gemeinsame Stellungnahme der Boehringer-Ingelheim-Stiftung und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Zusammenarbeit von Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Boehringer-Ingelheim-Stiftung

Ein gemeinsames Ziel: „Beste Bedingungen für Spitzenforscher und Freiräume für exzellente Forschung“

Die Boehringer-Ingelheim-Stiftung (BIS) fördert exzellente natur- und lebenswissenschaftliche Grundlagenforschung und insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs bundesweit. Aus regionaler Verbundenheit konzentriert die Stiftung seit ihrer Errichtung im Jahr 1977 einen erheblichen Anteil ihrer Fördermittel auf die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU).

So fördert die Stiftung seit 2009 die Einrichtung und die Arbeit des Instituts für Molekulare Biologie (IMB) über einen Zeitraum von 10 Jahren. Seit 2013 unterstützt sie zusätzlich die Neuausrichtung des Fachbereichs Biologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Insgesamt spendet die Stiftung der JGU für diese beiden Projekte 150 Millionen Euro.

Die hierzu geschlossenen Verträge sind in letzter Zeit in die Diskussion geraten. Ursächlich dafür ist die grundsätzliche Frage, ob Verträge, die Hochschulen mit Dritten zu Forschungsförder- oder Kooperationszwecken abschließen, öffentlich zugänglich sein müssen oder nicht. Hier hat die Rechtsprechung in Köln und Mainz in zwei Urteilen klar einen generellen Anspruch auf Offenlegung von Verträgen verneint. Allerdings hat das Gericht in Mainz in diesem besonderen Fall1 dem klagenden Journalisten Einsicht in die Verträge zugesprochen2. Daraus ist eine Welle von Medienberichten entstanden, viele mit dem Vorwurf, die Universität ließe sich akademische Freiheitsrechte wie das Berufungsrecht für Professuren oder die Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse einschränken. Der Stiftung wird zusätzlich und ebenfalls fälschlicherweise unterstellt, sie verfolge die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens Boehringer Ingelheim.

„Wichtig, korrekt und erfolgreich“
Universität und Stiftung bedauern, dass ihre wichtige Zusammenarbeit zur gänzlich unabhängigen, Neugierde getriebenen Grundlagenforschung Gegenstand öffentlicher Debatten geworden ist und zu Verunsicherung geführt hat. Sie stellen deshalb klar, dass die getroffenen Vereinbarungen ausschließlich die gemeinnützige Förderung der biologischen Grundlagenforschung in und an der Universität zum Gegenstand haben und keinesfalls anwendungsorientierte Forschung im Geschäftsbereich eines Unternehmens betreffen. So erforscht das IMB beispielsweise die grundlegenden Prozesse bei der Steuerung von Genen, der körpereigenen Reparatur des Erbguts und der Entwicklung von der Eizelle zum Organismus. Universität und Stiftung betonen darüber hinaus, dass in den bisherigen Vereinbarungen das Berufungsrecht der Universität in keiner Weise eingeschränkt wurde und dass die Stiftung ausdrücklich die jeweils geltenden hochschul- und beamtenrechtlichen Regelungen anerkannt hat.

Die Zusammenarbeit ist wichtig
Die beiden Großspenden der gemeinnützigen Stiftung sind reines Mäzenatentum und sollen die Universität Mainz als einen exzellenten und international wahrgenommenen Standort für Lebenswissenschaften etablieren.

Die Boehringer-Ingelheim-Stiftung und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz bieten dank ihrer Zusammenarbeit wissenschaftlicher Exzellenz an der JGU – deutlich mehr als in der Vergangenheit – beste Bedingungen und eine ausgezeichnete Perspektive. Damit werden sie auch ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung gerecht, den wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt kontinuierlich voranzutreiben.

Die tägliche Praxis in der Zusammenarbeit ist korrekt
Alle durch die Stiftung unterstützten Forscher betreiben reine, ergebnisoffene Grundlagenforschung. Dies ist durch deren wissenschaftliche Publikationen – jederzeit einsehbar in der öffentlichen internationalen Datenbank pubmed (www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed) – eindrucksvoll belegt und auch auf der Internetseite des Instituts für Molekulare Biologie ersichtlich (www.imb.de). Die Verträge legen lediglich das große Forschungsfeld der Lebenswissenschaften und keine einzelnen Themen fest.

Die Stiftung hat zu keiner Zeit in Berufungen eingegriffen; Berufungen im Rahmen der Zusammenarbeit folgen geltendem Recht. Die Verträge regeln eindeutig, dass „bei der Berufung die jeweils geltenden hochschulrechtlichen und beamtenrechtlichen Regelungen zu beachten sind“.

Im Vorfeld der eigentlichen Berufung der IMB-Direktoren hat sich die hochschulrechtlich zulässige Teilnahme der Stiftung an sogenannten Findungskommissionen als wesentlich erwiesen, um auf die neuen Perspektiven in Mainz aufmerksam zu machen und internationale Spitzenforscher zu einer Bewerbung zu bewegen.

Alle Forscher des IMB haben maximale Forschungsfreiheit und wissenschaftliche Unabhängigkeit. Nur sie entscheiden über ihre Forschungsthemen und ihre wissenschaftlichen Publikationen. Zudem ist durch die Verträge klar, dass alle Ergebnisse sowie mögliche Patente der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gehören. Es gibt keine Eingriffe der Stiftung in die Forschungsfreiheit und die Belange der Universität.

Diese so seit vielen Jahren gelebte Praxis der Zusammenarbeit von Universität und Stiftung spiegelt die Intention der Verträge: Exzellenter Grundlagenforschung sollen hochschulrechtlich korrekt beste Bedingungen und größtmögliche Freiheit geboten werden. Dieser Intention und Praxis sehen sich Universität und Stiftung auch in Zukunft verpflichtet.

Auch die gesetzlichen Informationspflichten, die regeln, welche Informationen bei Verträgen zwischen Universitäten und Geldgebern unterschiedlicher Quellen veröffentlicht werden müssen, sind erfüllt. Das gilt sowohl für das Landesinformationsfreiheitsgesetz als auch für das Landestransparenzgesetz von Rheinland-Pfalz, das seit dem 1. Januar 2016 das Landesinformationsfreiheitsgesetz abgelöst hat. Nach beiden Gesetzen haben
Universität und Stiftung von Anfang an weitaus mehr Informationen veröffentlicht als gesetzlich vorgeschrieben.

Die Zusammenarbeit ist erfolgreich
Als Direktoren für das IMB wurden drei international herausragende Forscher für Mainz gewonnen, zwei davon aus dem Ausland. Und ein Gutachter-Team aus 13 international renommierten Wissenschaftlern bescheinigte im Herbst 2015, dass das Institut für Molekulare Biologe (IMB) bereits jetzt auf hohem Niveau forscht und wesentlich zur internationalen Sichtbarkeit der Mainzer Lebenswissenschaften beigetragen hat.

Die Wissenschaftler des Instituts publizieren hervorragend in internationalen Fachjournalen und die wissenschaftliche Ausbildung des IMB hat bereits eine große Zahl vielversprechender junger Wissenschaftler aus über 20 Ländern nach Mainz gelockt. Auch der Fachbereich Biologie hat durch die Errichtung des IMB und die zweite Spende der Stiftung bereits wesentlich profitiert, wie die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln und das inzwischen beeindruckende Bewerberfeld bei der Ausschreibung von Professuren belegt.

Wir sind überzeugt: Universität und Stiftungs-Engagement haben in Mainz zu einer beispielhaften Zusammenarbeit gefunden, um die uns viele Wissenschaftsstandorte im In- und Ausland beneiden.

Mainz, den 16. September 2016

Kontakt:
Boehringer Ingelheim Stiftung
Dr. Claudia Walther
Geschäftsführung
Schusterstraße 46-48
55116 Mainz
Tel.: +49 (0)6131 27508-12
secretariat@bistiftung.de
www.bistiftung.de

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Kommunikation und Presse
Forum universitatis 3
55128 Mainz
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